Haus sanieren? Teuer wird es, wenn man nichts tut !
Allein die Tatsache, dass der Heizölpreis in 2011 um 18 % gestiegen ist und niemand sagen kann, wann das Ende der Preisspirale erreicht ist, spricht für eine energetische Sanierung. Alle reden bei einer Sanierung von den Kosten. Dass Sie aber für die Heizkosten in unsanierten Altbauten in zwanzig Jahren eine fünfstellige Summe aufbringen müssen, wird oft nicht wahrgenommen.
Für ein unsaniertes Gebäude aus den Siebziger-Jahren mit einer Wohnfläche von 100 m² errechnen sich nach dem heutigen Heizölpreis und über einen Zeitrahmen von 20 Jahren Kosten von 40.000 Euro. Rechnet man mit einem jährlichen Preisanstieg von 5 %, liegt die Summe bei 69.500 Euro. Anhand dieser Zahlen ist ein Vergleich „unsaniert oder sanieren“ mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung auf jeden Fall angebracht.
Wo Wärmeverluste an einem Wohnhaus am größten sind, zeigen Ihnen nachfolgende Zahlen. Diese Zahlen wurden aus unterschiedlichen Quellen ermittelt, da jede Industrie für seine Produkte die größten Einsparungen aufzeigen möchte.
Wärmeverluste eines Hauses:
Dach ca. 40 %
Fassade ca. 32 %
Fenster ca. 13 %
Heizung ca. 10 %
Boden ca. 5 %
Heizen ist der Ersatz von Wärmeverlusten in einem Gebäude.
Durch die Vermeidung von Wärmeverlusten ist der Ersatz beliebig reduzierbar.
Dämmen oder Austauschen von Bauteilen senkt massiv den Bedarf von Heizenergie.
Es liegt also in Ihrer Hand, wie viel „Kohle“ Sie verheizen möchten.
Unsere Regierung stellt lukrative Programme über die KFW-Bank bereit, um Ihnen eine Sanierung zu ermöglichen. Wir zeigen Ihnen die entsprechende Programme für Ihre geplanten energetischen Baumaßnahmen hin. Die erreichten Einsparungen durch eine effiziente Sanierung können Sie z.B. für die Rückzahlung verwenden. Ein weiterer Aspekt für eine Sanierung ist die damit verbundene Wertsteigerung Ihres Gebäudes.
Nachrüstverpflichtung für Wohngebäude bis zu zwei Wohnungen:
Wir möchten Hauseigentümer, die eine Immoblie bis zu zwei Wohnungen bewohnen/vermieten, auf die Nachrüstverpflichtung der Energieeinsparverordnung (GEG) bzw. nach den Richtlinien des BAFA (BEG) EM hinweisen.
Hat nach dem 1. Februar 2002 ein Eigentümerwechsel stattgefunden, so ist dieser Eigentümer verpflichtet, die oberste Geschossdecke beheizter Räume so zu dämmen, sodass der Wärmedurchgangskoeffizent der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende Dach nach den Vorgaben der EnEV gedämmt wird / ist.
Der neue Eigentümer hat eine Karenzzeit von 2 Jahren um diese Maßnahme umzusetzen.
Energieberatung:
Wir erstellen Ihnen vorab ein Gesamtkonzept für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes nach den neuesten Vorgaben der Energieeinsparverordnung (GEG) bzw. nach den Richtlinien des BAFA (BEG) EM.
Nach diesem Konzept erarbeiten wir kostengünstige Sanierungsvarianten, die in Module aufgeteilt werden können, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Haus in mehreren Schritten energetisch zu sanieren.
Wie zuvor erwähnt, behalten wir das gesamte Sanierungskonzept bei Teilleistungen im Auge, damit die späteren Leistungen nahtlos angeschlossen werden können.
Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit dessen Hilfe können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Dabei wird der Energieverbrauch eines Gebäudes ausgewiesen. Ein Energieausweis muss ausgestellt werden, wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden. Dem Käufer oder Mieter muss der Energieausweis ausgehändigt werden.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Mit uns haben Sie den passenden Energieberater gefunden.